Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 4.6.2026
1. Geltungsbereich
Diese AGB regeln die Nutzung der Plattform Flieger (im Folgenden „Plattform"), betrieben von IT Peter Fehringer e.U., Föhrenstraße 5, 3363 Neufurth, Österreich, eingetragen unter FN 679067 d im Firmenbuch des Landesgericht St. Pölten. Vertragspartner sind IT Peter Fehringer e.U. und der jeweilige Nutzer („Creator" oder „KMU").
Sowohl Creator als auch KMU handeln im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit (§1 KSchG); KonsumentenschutzG ist nicht anwendbar.
2. Leistungsumfang
Flieger ist ein Online-Marketplace, der Mikro-Influencer und kleine Unternehmen in Österreich miteinander verbindet. Wir sind Vermittler — der Werbevertrag entsteht direkt zwischen Creator und KMU. Flieger stellt die technische Infrastruktur (Matching, Brief-Generator, Escrow, Chat, Bewertungen) zur Verfügung.
3. Plattform-Fee
Flieger verrechnet 15 % vom vereinbarten Creator-Honorar als Vermittlungs-Fee. Diese wird automatisch bei Auszahlung an den Creator von der Plattform einbehalten und dem KMU separat per Rechnung dokumentiert.
Für B2B-Transaktionen innerhalb der EU wenden wir das Reverse-Charge-Verfahren gemäß §19 UStG an. UID-Nummer ist beim Onboarding einzupflegen; ohne UID wird die Plattform-Fee mit ausgewiesener österreichischer USt (20 %) verrechnet.
4. Escrow & Auszahlung
Zahlungen werden über Mollie Connect für Marketplaces (Mollie B.V., Amsterdam) abgewickelt. Das vom KMU eingezahlte Honorar wird treuhändisch von Mollie auf der Plattform-Balance gehalten, bis (a) der Creator den Content eingereicht und das KMU freigegeben hat, (b) der Post auf Instagram veröffentlicht wurde, und (c) die 24-Stunden-Cool-down-Frist abgelaufen ist. Erst danach löst Flieger ein Split-Routing zum Mollie-Konto des Creators aus.
Bei Streitfällen pausiert Flieger die Auszahlung und vermittelt zwischen den Parteien. Flieger kann nach Ermessen entweder Freigabe an den Creator oder Erstattung an den KMU veranlassen (siehe Abschnitt 8).
5. Pflichten des Creators
- Wahrheitsgemäße Angaben zu Followern, Bezirk, Niches und Preisen.
- Veröffentlichung des vereinbarten Contents innerhalb der Brief-Deadline.
- Werbe-Kennzeichnung nach §6 ECG und §26 MedG — der Post MUSS klar als „Werbung", „Anzeige" oder „bezahlte Partnerschaft" erkennbar sein. „#ad" alleine reicht laut OGH 4 Ob 18/21k nicht.
- Beachtung des Marken- und Urheberrechts beim eingereichten Material.
6. Pflichten des KMU
- Wahrheitsgemäße Firmen- und UID-Angaben.
- Vollständige Einzahlung des vereinbarten Honorars vor Content-Erstellung.
- Fristgerechte Reaktion (max. 7 Tage) auf eingereichten Content — sonst gilt der Content als freigegeben.
- Keine Verwendung des Creator-Contents außerhalb des im Brief vereinbarten Zwecks ohne separate Vereinbarung.
7. Haftung
Flieger haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen — bei leichter Fahrlässigkeit nur für Personenschäden. Für Schäden aus der konkreten Werbeleistung (z.B. unzulässige Werbeaussagen des Creators, Markenrechtsverletzungen) haftet ausschließlich der jeweilige Vertragspartner.
Flieger haftet nicht für Verfügbarkeit oder Funktionalität von Instagram, Mollie oder anderen eingebundenen Drittdiensten.
8. Streitbeilegung
Im Konfliktfall öffnen Creator oder KMU einen Streitfall im Dashboard mit sachlicher Begründung. Flieger kontaktiert beide Seiten innerhalb von 48 Stunden und entscheidet binnen 14 Tagen über Auszahlung an Creator oder Erstattung an KMU. Die Entscheidung ist verbindlich.
Verbraucher (sofern ausnahmsweise relevant) können die EU-Online-Streitbeilegungs-Plattform unterec.europa.eu/odr nutzen.
9. Kündigung
Beide Seiten können das Konto jederzeit ohne Frist über die Selfservice-Funktion „Konto löschen" beenden. Offene Bookings sind vor der Löschung abzuschließen.
10. Datenschutz
Siehe gesonderte Datenschutzerklärung.
11. Änderung der AGB
Flieger kann die AGB ändern. Nutzer werden mindestens 30 Tage vor Wirksamkeit per E-Mail informiert und können bei Widerspruch das Konto kündigen.
12. Gerichtsstand & anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in St. Pölten.